Allgemeine Geschäftsbedingen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist mit‘Unternehmen’ Jenman African Safaris cc, gemäß des Unternehmensgesetzes derRepublik Südafrika, gemeint. Als ‘Kunde’ wird die Person bezeichnet, die füreine Buchung unterschrieben hat unter dem führendem Buchungsnamen und jedeweitere in der Buchung genannte Person. Als ‘Agent’ wird das Makler-Unternehmenbezeichnet, welches einen Makler-Vertrag mit Jenman African Safarisunterschrieben hat und eine Safari für Kunden bei Jenman African Safaris bucht.

1. Vertrag

Es besteht solange kein Vertrag zwischendem Unternehmen und dem Kunden solang nicht die folgenden drei Bedingungenbestehen:

1.1 das Unternehmens eigene Buchungsformular muss unterschriebenwerden,

1.2 eine 30%ige Anzahlung muss getätigt werden (oder die Anzahlsummewie im Makler-Vertrag vereinbart).

1.3 die Buchungsbedingungen müssen vomKunden bestätigt werden, Es besteht solange keine Vertrag zwischen demUnternehmen und dem Agenten solang nicht die folgenden zwei Bedingenbestehen:

1.4 der Makler-Vertrag muss unterschrieben werden,

1.5 dieBuchungsbedingungen vom Agent bestätigt wurden.

2. Zahlungen

2.1 Solang nichts anderes im Makler-Vertrag vereinbartwurde, wird eine 30%ige Anzahlung von jedem Kunden gefordert, dem dasAntragsformular ausgehändigt wurde, um eine Buchung zu bestätigen.

2.2 Die Gesamtsumme sollte spätestens 30 Tage vor Abfahrt/Tourbeginn vom Kunden an dasUnternehmen gezahlt werden. Keinem Kunden ist es gestattet eine Reise anzutreten bis das Unternehmen nicht die volle Zahlung erhalten hat. Sollte die volleZahlung nicht erfolgt sein, liegt es im Ermessen des Unternehmens die Buchungaufzuheben und den Teil der Vorauszahlung als Vertragsstrafe ausschließlich demUnternehmen zukommen zu lassen. Späte Antragsteller können je nach Verfügbarkeit der Unterkunft an der Tour Teil nehmen.

2.3 Rechnungen in ausländischerWährung dürfen nicht später gezahlt werden wie das Datum in der Fußnote derOrginalrechnung ausweist. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vertraglichfestgelegten Zeit erfolgt, ist der Kunde verpflichtet eine neue Rechnung zuerfragen, da die geschuldete Summe Währungsschwankungen unterliegt. Sollte derKunde keine neue Rechnung erbitten und die Währung hat sich zum Nachteil vonJenman African Safaris verändert, wird dem Kunden/Agenten eine weitere Rechnungüber den Differenzbetrag zugestellt.

2.4 Sollte das Unternehmen Zahlungenper Kreditkarte von Kunden oder Agenten akzeptieren, erfolgt ein 5%igerAufschlag auf Kreditkarten-Zahlungen mit American Express und ein 4%igerAufschlag auf Kreditkarten-Zahlungen mit Visa oder MasterCard.

3. Widerruf / Kündigungen.

3.1 Jede Kündigung /jeder Widerruf einer Buchung durch einen Kunden oder Agenten muss schriftlicherfolgen und ist erst wirksam, wenn es vom Unternehmen zur Kenntniss genommenwurde.

3.2 Stornierungsgebühren werden wie folgt erhoben:

3.2.1 21 bis 45Tage vor Tourbeginn: 30% der gesamten Summe
3.2.2 14 bis 20 Tage vorTourbeginn: 50% der gesamten Summe
3.2.3 8 bis 13 Tage vor Tourbeginn: 80%der gesamten Summe
3.2.4 weniger als 8 Tage vor Tourbeginn: 100% der gesamtenSumme

4. Veränderungen und Umtausch

4.1 “HöhereGewalt” bedeutet in Bezug auf das Unternehmen alle Umstände, die außerhalb desMachtbereichs des Unternehmens liegen (eingeschlossen, aber nicht daraufbegrenzt sind Explosionen, Fluten, Feuer, Krieg oder Gefahr eines Krieges,Sabotage, Bürgerunruhen, Quarantäne, Regierungseingriffe, Wetterbedingungen oderandere unvorhersehbare Bedingungen).

4.2 Das Unternehmen geht keineRechtsverletzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingen gegebüber dem Kunden einbei Verzögerung oder Nichtausführung einer seiner Pflichten, wenn dieseVerzögerungen oder Nichtausführungen in Abhängigkeit höherer Gewalt liegen.

4.3 Sollte das Unternehmen durch höhere Gewalt beeinträchtigt odereingeschränkt sein, ist es berechtigt in Eigenverantwortung und eigenem ErmessenTourpläne oder Arrangements in Bezug uf Touren oder Safaris zu verändern oder zucanceln.

4.4 Es werden keine Rückerstattungen geleistet für Umstände, dieaußerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, es werden erforderlichealternative Arrangements getroffen, um die Sicherheit und/oder eine weitereTeilnahme an der Tour oder Safari zu sichern.

4.5 In dem unwahrscheinlichenFall einer Fahrzeugpanne, die außerhalb des Ermessens des Unternehmens liegt undnicht sofort behebbar ist, versucht das Unternehmen schnellst möglichst eineErsatztteil vor Ort zu schicken. Das Unternehmen behält sich vor die Reiserouteabzuwandeln, um Zeitverluste auszugleichen, die aus unvorhersehbaren Umständenaufgetreten sind.

4.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor eine Tourohne vorherige Bekanntmachung abzusagen und in solch einem Fall alle bereitsgezahlten Gelder rückzuerstatten.

5. Versicherung

5.1 Eine Reise- und Reiserücktrittsversicherung sind zwingedn erforderlich für jedenKunden! Alle Absicherungen liegen einizg und allein in der Verantwortung desKunden. Der Kunde sollte vor Antritt der Tour einen ausreichenden Versicherunsgschutz abschliessen für die volle Dauer der Reise, um einenpersönlichen Schaden, medizinische Ausgaben, Krankenrücktransporte undGepäckverlust abzudecken. Falls der Kunde während der Reise erkranken sollte,liegen alle Ausgaben für Krankenhäuser und Medizin, Arztgebühren und Kosten fürKrankenrücktransporte in der Verantwortung des Kunden und das Unternehmen ist inkeiner Weise haftbar für eine Rückerstattung der Reisekosten.

5.2 DieBeförderung und die Lagerung des Reisegepäcks und aller persönlichen Gegenständeliegen im Risiko des Kunden und das Unternehmen ist nicht haftbar fürirgendeinen Verlust oder Beschädigung dieses Reisegepäcks oder der persönlichenGegenstände.

6. Haftungsbedingungen

Der Kunde nimmthiermit zur Kenntniss und bestätigt, dass er/sie sich über die Risiken einerAbenteuerreise zu afrikanischen Destinationen und den damit verbundenAktivitäten bewußt ist. Der Kunde nimmt in Eigenverantwortung und auf eigenesRisiko Teil an einer Tour, Reise oder Aktivitäten. Der Kunde stimmt zu undkonzidiert, dass das Unternehmen, seine Vertreter und Angestellten nichtverantwortlich sind für den Verlust oder die Beschädigung des Besitz des Kunden,Verletzungen oder Erkrankungen des Kunden, den Velust des Lebens oderFolgeschaden, der/die aus irgendwelchen Umständen entstehen sollten, solangediese Umstände nicht fahrlässig vom Unternehmen verursacht wurden.

7. Gesundheit

Der Kunde nimmt den vorgeschlagenenTourplan bewußt zur Kenntniss und bestätigt, dass er oder sie medizinisch fit,in guter körperlicher und mentaler Verfassung und in der Lage ist an der TourTeil zunehmen. Jeder Kunde mit körperlichen Beschwerden und Erkrankungen mussdies wahrheitsgemäß vor Antritt der Reise dem Unternehmen mitteilen. Jedeunterlassene Mitteilung könnte in einer Aufhebung der Buchung des Kundenresultieren.

8. Beschwerden und Mänglerügen

In demunwahrscheinlichen Fall einer Beschwerden gegen das Unternehmen oder desAuftretens von Mängeln muss das Unternehmen sofort informiert werden, damit demUnternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Umstände zu klären und eineEntschädigung anzubieten oder Abhilfe schaffen kann. Sollte der Kunde weitereBeschwerden haben, müssen diese innerhalb eines Monats nach Tourende demUnternehmen schriftlich vorliegen. Sollte die schriftiche Mängelrüge nichterfolgen, wird das Unternehmen die besagte Beschwerde nicht überprüfen oder ihrnicht weiter nachgehen.

9. Unternehmensverantwortung undRechte

Alle Informationen in jeder Broschüre und in jeder gedrucktenReisroute werden vom Unternehmen im guten Glauben auf Richtigkeit basierend aufden letzten Informationen, die dem Unternehmen zur Verfügung standen,veröffentlicht. Gedruckte Reiserouten dienen ausschließlich als Richtlinie. DasUnternehmen behält sich das Recht vor die Einrichtungen oder beschriebenenTransporte in jeder Veröffentlichung zu ändern ohne mit einer Abfindung oderRückerstattung haftbar zu sein.

10. DieUnternehmensautorität

Jede Entscheidung, die vom Tour Guidegetroffen wird, als Unternehmensvertreter, gilt als entgültig. Das Unternehmenist nicht verantwortlich oder haftbar für Kunden, die illegal oder ungesetzlichhandeln in einem besuchten Land und das Unternehmen übernimmt auch nicht dieKonsequenzen für das Handeln der Kunden. Es liegt allein im Ermessen desUnternehmens oder dem Unternehmensvertreter den/die Kunde/n in solchen Umständenvon der Tour ohne Rückerstattung der Reisekosten von der Tour auszuschliesen.Sollte das Unternehmen die Teilnahme eines Kunden an der Tour als nicht tragbarempfinden (aus Gründen der mentalen oder körperlichen Verfassung oder da sicheine Gefährdung der anderen Tourteilnehmer oder des Guides abzeichnet) liegt esallein in des Unternehmens Ermessen den Weitertransport des Kunden abzulehnen.Sollte ein Kunde sich gegenüber anderen Kunden schwerwiegend misslich oderbelästigend verhalten, liegt es im Ermessen des Unternehmens den Weitertransportdes Kunden abzulehnen ohne die Reisekosten zu erstatten. Dies wird der Fallesein nachdem der Guide oder ein anderer Unternehmensvertreter weit reichendeingreifen musste.

11. Die Kundenautorität

11.1 Esliegt allein im Ermessen des Kunden dafür zu sorgen, dass der Pass, Visa,Reisegenehmigungen und Schutzimpfungen, die für die Reise benötigt werden,rechtzeitig vor Tourbeginn beschafft werden und gültig sind gemäß denBestimmungen der Länder, die besucht werden. Es liegt in der Verantwortlichkeitdes Kunden zusätzliche Kosten, die für solche Erfordernisse enstehen, die ausseiner Nachlässigkeit dieser Verpflichtung nachzukommen, zu begleichen. DasUnternehmen ist nicht verantwortlich oder haftbar für die unkorrektenReisedokumente, die sich im Besitz des Kunden befinden und nicht von ihm/ihrvorher auf Richtigkeit und Gültigkeit geprüft wurden.

11.2 Der Onus liegtbeim Kunden sich vollends mit diesen zugrunde liegenden allgemeinenGeschäftsbedingungen und allen nötigen Visa, Dokumenten, Zahlungen undKündigungspolicen vertraut zu machen.

12. zulässigesGepäck
Das zulässige Gepäck ist auf eine/n große/n Tasche/Koffer miteinem maximalen Gewicht von 12 kg begrenzt. Es ist auch eine kleine Tasche fürdas Handgepäck oder Kameratasche pro Kunde erlaubt. Diese Begrenzungen sindmaßgeblich aufgrund der Gegebenheiten auf der Tour. Überladene Fahrzeuge sindgefährlich und verursachen unterwegs nur unnötige Transportprobleme. Um eineunnötige Gefährdung der Kunden und des Unternehmensvertreter zu vermeiden,besteht das Unternehmen darauf, dass die Kunden diese Gepäckbegrenzungenbefolgen.

13. Buchungen für terminierte Touren

13.1Teilnehmerzahl

Unsere Gruppengröße variert meistens zwischen 2 und maximal 12Personen. Der Vorteil in kleinen Gruppen zu reisen, liegt darin, dass dieCampingplätze und/oder Lodges nicht so überrannt sind und keine Zeit verlorengeht, die Gruppe immer zusammenzuhalten und zu organisieren. Außerdem ist dasUnternehmen in der Lage einen weit aus persönlicheren Service für jeden Kundenzu bieten. Unsere Safari-Teilnehmer sind Individualreisende, Paare und manchmalGruppen von Freunden, alle im Alter von 18 bis 65 Jahren. Es gibt keineAltersbeschränkung nach oben hinaus. Aber von alle Kunden über 66 Jahre erbittetsich das Unternehmen ein ärztliches Attest, dass die körperliche Fitness desKunden bestätigt. Für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren, die an einer TourTeil nehmen möchten, muß von einem Elternteil oder einem Vormund (21 Jahre oderälter) ein Entschädigungformular ausgefüllt und unterschriebenwerden.

13.2 Transport

Jenman Africa Safaris cc nutzt vollausgestattete Toyota Buse (10-Sitzer), Toyota Land Cruiser 4x4 910-Sitzer) undToyota Overland Trucks (24-Sitzer für kundenspezifische Touren) mit bequemenSitzen, großen Fenstern für eine gute Sicht und einem Musikanlage. Zusätzlichfahren wir auch mit einem Toyota Quantum (mit 14 bequemen Sutzen undMusikanlage). Ein off-road Anhänger mit der gesamten Koch- und Campingausrüstunggehört zum 10-Sitzer Fahrzeug. Das gesamte Gepäck wird auf dem Fahrzeugdach oderim Anhänger verstaut damit der maximale Komfort im Fahrzeug garantiert werdenkann.

13.3 Teilnahme

Der Genuss der Tour und den Spass, den Sie jedenTag haben und am Ende Tour haben werden, ist abhängig von Ihnen und IhrerBelastbarkeit. Die Belastbarkeit und Ihrem Willen sich in die Gruppe einzufügenund an der Tour Teil zunehmen, sind grundsätzlich für alle unsere Touren. DasUnternehmen bietet zwei Arten von Partizipations-Safaris an: Non-Partzipation,bei der der Kunde nicht an den Pflichten einer Safari Teil nimmt. UndSemi-Partizipation, bei denen der Kunde sein eigenes Zelt aufbaut, bei denMahlzeiten und dem Abwasch hilft und hilft das Fahrzeug zu Be- und Endladen.Eine gewisse Flexibilität ist grundsätzlich aufgrund der Gegebenheiten der Naturin der wir operieren.

13.4 Unterkunft

Für Camping Safaris bietet dasUnternehmen 3-Personen Dome Zelte und dicke (5 cm) Matratzen an, in denen immer2 Personen übernachten. Weiter Unterkünfte, die wir benutzen wie es im Tourplanbeschrieben ist, sind Bungalows, Rondavels, Lodges, Hotels und Tented SafariCamps.

13.5 Kosten und Local Payment

Wir sind bemüht sicher zu gehen,dass sich der Kunde über die vollen Kosten einer jeden Tour bewusst ist. DieKosten auf manchen Touren Teilen sich in zwei Zahlungen. Der erste Teil wird vorTourbeginn direkt an das Unternehmen oder einen Agenten gezahlt, der zweite Teilist das Local Payment. Das Local Payment muss in bar an den Tour Guide in der imTourplan spezifizierten Währung bezahlt werden. Das Local Payment deckt dietäglichen Gruppenausgaben, wie Lebensmittel, Eintrittsgelder, lokale Guides,ect. Unsere Kosten in Verbindung mit dem Local Payment beinhalten die Kosten fürUnterkünfte, Transport während der Tour, Mahlzeiten und Aktivitäten wie imTourplan beschrieben, Campingausrüstung (außer Schlafsäcke), Passierscheine undeinen qualifizierten Tour Guide.

SATSA

Afrika Safari Blog

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